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Quartier: Haben Sie Anspruch auf das neue, stark erhöhte Wohngeld? – Jetzt hier prüfen!

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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Seit über 55 Jahren hilft das Wohngeld Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Leben Kinder unter 25 Jahren in einem Wohngeldhaushalt, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Die Leistungen umfassen z. B. Kosten für den persönlichen Schulbedarf oder mehrtägige Klassen- und Kitafahrten. Personen, in deren Haushalt ein Kind unter 25 Jahren lebt, können zudem einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Bürgergeld (ehemals ALG II oder „Hartz IV“), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Das Wohngeld wurde in den Jahren 2020, 2021 sowie 2022 jeweils erhöht.

Hier können Sie mit dem Wohngeld-Rechner leicht prüfen, ob Sie Anspruch darauf haben:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Bei Fragen helfen wir gerne weiter – fragen Sie unseren Quartierarbeiter!

Die Postsiedlung – Solidarität findet Stadt.