Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV
Wenn Sie den Verein „Zusammen in der Postsiedlung e.V.“ mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis ein vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.
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Die Postsiedlung – Solidarität findet Stadt.