In Deutschland besitzen rund 680.000 Menschen den Pflegegrad 1. Nach Angaben des VdK Hessen-Thüringen nutzen jedoch nur 5,8 Prozent davon den sog. Entlastungsbetrag, obwohl er ihnen als finanzielle Leistung der Pflegeversicherung zusteht. In Hessen und Thüringen können Nachbarschaftshelfer*innen aus dem persönlichen Umfeld des Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten, wenn sie mit der pflegebedürftigen Person weder verwandt sind noch im selben Haushalt leben. Auch Nachbarschaftshelfer müssen sich anerkennen lassen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Fachdienst Pflege, (06151) 13-2518
Mehr Infos: https://hessen-thueringen.vdk.de/news/entlastungsbetrag-der-pflegeversicherung/
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